LcL-FAQ von A bis Z


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Deutsch, Englisch, Fremdsprachen-Labor & mehr

Sprachschule LcL-FAQ von A-Z: Häufig gestellte Fragen mit Antworten zu Anmeldung, Einstufung der Sprachkurse, ÖIF-Test, Visum/Austria, Sprachprüfungen und vieles mehr. 

Sie können gerne durch unsere Internetseite stöbern und eine passendes Sprachkursangebot, z. B. Deutschkurs, Englisch-Unterricht, private Nachhilfe für Französisch, Spanisch, Italienisch, usw., ÖIF-Prüfung bzw. Sprachtest-Vorbereitung, Job-Sprachtraining, Fachsprachangebot für den Beruf, Sprachkurse für die Reise, Seniorenakademie und vieles mehr für sich auswählen. 

Werfen Sie einen Blick in unser breitgefächertes einschlägiges Portfolio an Sprachdienstleistungen, es ist sicherlich für Sie auch etwas dabei. Sie können sich anschließend für einen Sprachkurs oder Sprachworkshop vor Ort bei uns am LcL-Institut oder direkt online hier anmelden.  

Der LcL-Sprachunterricht : Deutschkurse A1-C2 für ÖIF-Prüfung und Visum 

Ob es um die Anmeldung oder die Buchung geht, um Kursarten, Kursinhalte, Kursdauer und -lernzeiten – auf allen Sprachstufen, auf den Sprachniveaus A1, A2, B1, B2, C1 und C2, werden Sie bei uns fündig. Oder wissen Sie noch nicht, auf welche Sprachstufe Sie den Unterricht benötigen? Eine professionelle Einstufung bei einem oder einer unserer Sprachexperten hilft Ihne sicher weiter, sich für den richtigen Sprachkurs zu entscheiden. 

Auch ein Deutschkurs mit Integrationswissen und Training auf den ÖIF-Test ist möglich. Das LcL-Institut bietet auch weitere private Sprachdienstleistungen für Jung und Alt und beantwortet auch gerne Ihre Fragen zu Lehrpersonal, Sprachlabor, Sprachunterricht für spezifische Berufsbranchen, Sprachprüfungen, Sprachkursen mit Unterkunft, Förderungen, Aufenthaltstitel und Behörden. 

Auf dieser Seite finden Sie hier unten nützliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Sprachunterricht & -anmeldung, Kurs-Einstufungen, Sprachprüfungen und Visum für Österreich. 

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Ich habe mich für den Kurs angemeldet, kann aber nicht kommen – was soll ich tun?

Haben Sie bereits nach Erhalt der Rechnung den Kursbeitrag bezahlt somit den Platz fix gebucht, gilt die Stornofrist. Bereits gezahlte Kurse können außerhalb der Stornofrist nicht mehr kostenlos storniert werden. Im Ausnahmefall, z.B. schwere Krankheit, versuchen wir natürlich unter Vorlage eines ärztlichen Attests eine kulante Lösung zu finden.